Der kleine Ultraleichtflugschein gibt dir die Möglichkeit motorisiert zu fliegen ohne eine medizinische
Tauglichkeitsuntersuchung und ohne die Notwendigkeit der Scheinverlängerung. Wenn du diese
Berechtigung hast, bleibt sie für immer gültig. Die Berechtigung gilt für alle Luftsportgeräte die eine max. Lehrmasse von 120 kg nicht übersteigen. Die Fluggeräte sind von der Verkehrszulassung befreit.
Das bedeutet, dass sie kein Kennzeichen benötigen. Hierzu zählen z. B. leichte Drachentrikes, Motorgleitschirme, und dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge. Es können auch zweisitzige UL´s
sein. Die Berechtigung kann auf den UL-Schein bis 472 kg erweitert werden. Der Umfang der Ausbildung und die
Kosten lehnen sich an die UL-3-Achs Ausbildung über 120 kg Leermasse an.
Das ist Fliegen pur! Für weitere Infos bitte bei uns in der Flugschule melden.