Ausbildung

 

UL Dreiachsausbildung

UL Trikeausbildung

UL Motorschirmausbildungung 

UL bis 120Kg

Bannerschleppausbildung

 

       
 
 

Gleitschirmausbildung

 

Im folgenden möchten wir Dir die einzelnen Ausbildungsabschnitte beschreiben.


Die drei Ausbildungsstufen


Die Ausbildung zum Luftfahrerschein ist in drei Stufen eingeteilt.

1. Der Grundschein  (auch L-Schein genannt )

Einweisung und erste kleine Flüge am Übungshang mit geringem 
Bodenabstand. Der Schüler erlernt die Grundregeln des Gleitschirm- fliegens. (Starten, Geradeaus- und Kurvenflug, sowie die Landung). Ein theoretischer Unterricht in den Fächern: Luftrecht, Meteorologie, Technik u. Verhalten in besonderen Fällen ist Bestandteil der Ausbildung. Die Ausrüstung wird gestellt! Kursdauer ca. 5 Tage, oder 3 Wochenenden.
Besonderheit : Ein Teil der praktischen Ausbildung kann in unserer Schule an der Schleppwinde erfolgen.(nur für Gleitschirmausbildung)
 

                                                                    
2. Der eingeschränkte Luftfahrerschein (A-Schein genannt )

Der Schüler absolviert ca.40 Flüge über 100 m u. über 400 m Höhendifferenz, sowie eine umfangreiche Theorieausbildung mit 20 Unterrichtsstunden.
Die praktische Ausbildung kann zu einem Großteil an der Schleppwinde erfolgen. Im Rahmen der Ausbildung zum eingeschränkten LfS, fahren wir mit den Schülern mindestens einmal zur Höhenschulung (Flüge über 400m) nach Österreich .Nach einer bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung, bist Du im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz und darfst auf fast allen zugelassenen Fluggeländen fliegen.

 

3. Der uneingeschränkte Luftfahrerschein (B-Schein genannt)

ist eine Überlandflugberechtigung und erst dann notwendig, wenn Du Streckenflüge durchführen möchtest. Die Ausbildung beinhaltet einen 20 stündigen Theorieunterricht in den Fächern  Navigation, Luftrecht und Wetterkunde. Darüber hinaus müssen eine bestimmte Anzahl von Flügen und ein Überlandflug vom Piloten nachgewiesen werden. (Der Nachweis erfolgt durch Eigenbestätigung der Flüge). Die Prüfung zum uneingeschr. LfS kann erst ein Jahr nach bestandener A-Scheinprüfung  abgelegt werden. In diesem Jahr kann der Pilot die notwendigen Flüge sammeln und die theoretische Ausbildung absolvieren .           

 

Die Höhenschulung im Rahmen des eingeschränkten Luftfahrerscheins

Die Höhenschulung findet in der Regel in Österreich (Zillertal) statt. Es werden im Rahmen der Ausbildung Flüge mit einer Höhen- differenz von ca. 400 Meter bis 1400 Meter zwischen Start und Landung geflogen. Der Schüler erlernt hier das Fliegen unter alpinen Bedingungen. Die Schulung und Betreuung erfolgt immer mit zwei Fluglehrern und Funk. Es müssen mindestens 10 Flüge mit 400 Meter Höhendifferenz geflogen werden. Das Fliegen in den Alpen bildet in der Regel den Höhepunkt der Ausbildung. Es kann mit Erreichen aller erforderlichen Flüge und absolvierter Theorie die
Prüfung zum eingeschränkten Luftfahrerschein abgelegt werden.

 

Zusatzausbildungen 

 

1. Windenschleppstartberechtigung

Du startest an einem Schleppseil, wie es auch Segelflieger praktizieren.

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Die Ausbildung umfasst 20 Windenschleppstarts und eine theoretische Ausbildung. Der Pilot benötigt bei dieser Startart keinen Berg! Voraussetzung zum Beginn der Ausbildung ist der abgeschlossene Grundschein. Die Ausbildung beginnt mit einer theoretischen Einweisung. Anschließend wird der Pilot stufenweise, mit anfangs geringen Schlepphöhen bis hin zur vollen Ausklinkhöhe, an das Fliegen am Seil gewöhnt. Es können so Flughöhen bis weit über 400 Meter erreicht werden. Der Windenschlepp eignet sich hervorragend zum Fliegen im Flachland. Nach dem Ausklinken können Flugfiguren und Landeeinteilung, sowie das Fliegen im thermischen Aufwind erlernt werden. Nach der Landung muss der Pilot bei dieser Startart keinen Berg erneut erklimmen, denn er landet in der Regel direkt neben der Startstelle. Aus diesen Gründen bietet sich eine Einbindung der Windenschleppausbildung in die Ausbildung zum LfS an! Flüge an der Winde können auf die Ausbildung zum LfS angerechnet werden! 
Es gilt : Zwei Flüge an der Winde entsprechen einem Schulungsflug für den LfS. am Hang bzw. Berg.


2. Flugfunkausbildung

Zur Teilnahme am Flugfunkverkehr benötigst Du ein Funksprechzeugnis.

Es ist dann sinnvoll, wenn der Pilot auf Flugplätzen zusammen mit anderen Luftfahrzeugen , oder auf einem Streckenflug in Lufträumen fliegt, in denen der Flugfunk vorgeschrieben ist. Die Ausbildungs- dauer beträgt ca. 5 Stunden theoretischen Unterricht und findet in der Regel im Anschluss der  B-Theorie statt.

 

  Der Weg zum Motorgleitschirm   

  Fliegen mit dem motorisiertem Gleitschirm ist technisch ausgereift und auch in Deutschland zugelassen. Es erfreut sich immer größerer Beliebtheit durch eine relativ leichte Handhabung und durch die große Zahl von Gleitschirmen, die für (Rucksackmotoren) zugelassen sind.
Aus diesem Grund bieten wir die Ausbildung zur UL Motorgleitschirmberechtigung an !!        

Voraussetzungen zur Motor - Gleitschirm Ausbildung:

Der Pilot muss die Gleitschirm-Grundausbildung absolviert haben!
Danach mindestens 30 Höhenflüge an der Winde oder vom Berg.
Der Pilot sollte über A-Schein ähnliche Flugkenntnisse verfügen! (A-Schein nicht erforderlich)
Es sollten keine schwerwiegenden Wirbelsäulenprobleme vorhanden sein!   

Ausbildungsumfang :

Einen theoretischen Unterricht von 60 Stunden à 45 min.
Flugfunk, Navigation, Technik, Luftrecht, Meteorologie, Verhalten in besonderen     Fällen und menschliches Leistungsvermögen.

Erleichterungen für PPL u. Gleitsegelpiloten A oder B
in der theoretischen und   praktischen Ausbildung! 20 bis 25 Std. praktische Flugausbildung inkl. Überlandflug.
Theoretische und praktische Prüfung zum Ultraleichtflugschein Startart Motorgleitsegel

                 

Für Gleitschirm-Piloten bieten wir einen 2 -Tages

UL- Schnupperkurs zum Kennen lernen an !!



UL bis 120 Kg    

Der kleine Ultraleichtflugschein,

gibt dir die Möglichkeit motorisiert zu fliegen ohne eine

medizinische Tauglichkeitsuntersuchung und ohne die

Notwendigkeit der Scheinverlängerung.

Wenn du die Berechtigung hast, bleibt sie für immer gültig.

Die Berechtigung gilt für alle Luftsportgeräte die eine max.

Lehrmasse von 120 Kg nicht übersteigen.

Die Fluggeräte sind von der Verkehrszulassung befreit. Das

bedeutet, dass sie kein Kennzeichen benötigen.

Hierzu zählen z.B. leichte Drachentrikes, Motorgleitschirme,

und sogar schon einige dreiachsgesteuerte Ultraleicht

Flugzeuge. Es können auch zweisitzige UL´s sein.

Die Berechtigung kann auf den UL Schein bis 472 kg erweitert

werden.

Der Umfang der Ausbildung und die Kosten lehnen sich an die

Drachen-Trike Ausbildung an.

 Das ist Fliegen pur!

 Für weitere Infos bitte in der Flugschule melden

   

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