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UL
Motorschirmausbildungung
Im folgenden möchten wir Dir die einzelnen
Ausbildungsabschnitte beschreiben.
Einweisung und erste kleine Flüge am Übungshang mit geringem
3.
Der uneingeschränkte Luftfahrerschein (B-Schein
genannt)
ist eine Überlandflugberechtigung und erst dann notwendig, wenn Du Streckenflüge durchführen
möchtest. Die Ausbildung beinhaltet einen 20 stündigen Theorieunterricht in den Fächern
Navigation, Luftrecht und Wetterkunde. Darüber hinaus müssen eine bestimmte Anzahl von Flügen und ein Überlandflug
vom Piloten nachgewiesen werden. (Der Nachweis erfolgt durch Eigenbestätigung
der Flüge). Die Prüfung zum uneingeschr. LfS kann erst ein Jahr nach bestandener
A-Scheinprüfung abgelegt werden. In diesem Jahr kann der Pilot die
notwendigen Flüge sammeln und die theoretische Ausbildung absolvieren .
Die
Höhenschulung im Rahmen des eingeschränkten Luftfahrerscheins
Die Höhenschulung findet in der Regel in Österreich (Zillertal) statt. Es werden im Rahmen der Ausbildung Flüge mit einer
Höhen- differenz von ca. 400
Meter bis 1400 Meter zwischen Start und Landung geflogen. Der Schüler erlernt
hier das Fliegen unter alpinen Bedingungen. Die Schulung und Betreuung erfolgt
immer mit zwei Fluglehrern und Funk. Es müssen mindestens 10 Flüge mit 400 Meter Höhendifferenz geflogen werden.
Das Fliegen in den Alpen bildet in der Regel den Höhepunkt der Ausbildung. Es
kann mit Erreichen aller erforderlichen Flüge und absolvierter Theorie die
Zusatzausbildungen
1.
Windenschleppstartberechtigung
Die Ausbildung umfasst 20 Windenschleppstarts und eine theoretische Ausbildung.
Der Pilot benötigt bei dieser Startart keinen Berg! Voraussetzung zum Beginn der Ausbildung ist der abgeschlossene Grundschein.
Die Ausbildung beginnt mit einer theoretischen Einweisung. Anschließend wird
der Pilot stufenweise,
mit anfangs geringen Schlepphöhen bis hin zur vollen
Ausklinkhöhe, an das Fliegen am Seil gewöhnt. Es können so Flughöhen bis weit über 400 Meter erreicht werden. Der Windenschlepp eignet sich hervorragend zum Fliegen im
Flachland. Nach dem Ausklinken können Flugfiguren und Landeeinteilung, sowie das Fliegen
im thermischen Aufwind erlernt werden. Nach der Landung muss der Pilot bei dieser Startart keinen Berg erneut
erklimmen, denn er landet in der Regel direkt neben der Startstelle. Aus diesen Gründen bietet sich eine Einbindung der Windenschleppausbildung
in die Ausbildung zum LfS an! Flüge an der Winde können auf die Ausbildung zum LfS angerechnet werden!
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Voraussetzungen zur Motor - Gleitschirm Ausbildung: Der Pilot muss die Gleitschirm-Grundausbildung absolviert haben! Ausbildungsumfang : Einen theoretischen Unterricht von 60 Stunden à 45 min.
Für Gleitschirm-Piloten bieten wir einen 2 -Tages UL- Schnupperkurs zum Kennen lernen an !! Der kleine Ultraleichtflugschein, gibt dir die Möglichkeit motorisiert zu fliegen ohne eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung und ohne die Notwendigkeit der Scheinverlängerung. Wenn du die Berechtigung hast, bleibt sie für immer gültig. Die Berechtigung gilt für alle Luftsportgeräte die eine max. Lehrmasse von 120 Kg nicht übersteigen. Die Fluggeräte sind von der Verkehrszulassung befreit. Das bedeutet, dass sie kein Kennzeichen benötigen. Hierzu zählen z.B. leichte Drachentrikes, Motorgleitschirme, und sogar schon einige dreiachsgesteuerte Ultraleicht Flugzeuge. Es können auch zweisitzige UL´s sein. Die Berechtigung kann auf den UL Schein bis 472 kg erweitert werden. Der Umfang der Ausbildung und die Kosten lehnen sich an die Drachen-Trike Ausbildung an. Das ist Fliegen pur! Für weitere Infos bitte in der Flugschule melden
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